Die Bürgerstiftung Mühlacker ist eine rechtsfähige und gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts und wurde am 6. Juli 2009 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe anerkannt.
Unsere Arbeit erfolgt auf der Grundlage einer vom Regierungspräsidium genehmigten Satzung. Die Satzung der Bürgerstiftung Mühlacker finden Sie hier zum Download.
Das Stiftungsforum besteht aus allen Stifterinnen und Stiftern. Diese wählen im dreijährigen Turnus den Vorstand und den Stiftungsrat, der das oberste Aufsichtsgremium der Bürgerstiftung ist: Er wacht über die Einhaltung der Stiftungszwecke und unterstützt den Vorstand.
Der Vorstand leitet die Bürgerstiftung und vertritt sie nach außen. Er beschließt für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan und legt für das abgelaufene Haushaltsjahr einen Jahresabschluss vor.